Ich denk wir sind uns alle einig : ein Schlaganfall ist ein einschneidendes Erlebnis!
Am meisten für den Betroffenen selbst.
Und darum wird standardmäßig von jeder Klink bzw. den behandelnden
Ärzten sofort eine Reha beantragt - und auch meist genehmigt.
Ärzte sind sich einig: Die Reha sollte so schnell wie möglich, am besten
noch im Krankenhaus beginnen, und dann anschließend (durch einen
Antrag auf Rehabilitation an die Krankenkasse) entweder stationär oder
ambulant weitergeführt werden.
Allerdings befinden wir uns zur Zeit in einer Gesundheitspolitik wo
SPAREN groß geschrieben wird - und scheinbar der Aspekt MENSCH
vernachlässigbar ist.
Anders ist es wohl nicht zu erklären, daß eine medizinisch notwendige
(lt. Onkel Doktor) von der Deutschen Rentenversicherung abgelehnt wird,
weil ein Schlaganfallpatient eine teilweise Erwerbsminderungs -
Rente bezieht.
( Kopie dieses Ablehnungsbescheides kann ich jedem, der sich dafür
interessiert, zukommen lassen).
Möglich macht dies der § 12 Abs. 1 Nr. 4 a SGB VI -
so sozial ist also unser Sozialstaat.
Unter dem Label Sozialgesetzbuch ist der genauen Wortlaut nachzulesen.
Diesen Bescheid halte ich in mehrfacher Hinsicht für äußerst bedenklich:
1. wird mit Gesundheit und Wiederherstellung von MENSCHEN gespielt
2. Kosten werden vor Nutzen gestellt
3. psychologische Folgen für den Patienten (ich bin nichts mehr wert!)
4. Verantwortung wird an z.T. überforderte Familienangehörige
abgeschoben
und : ES KANN UNS ALLE TREFFEN
Wollen wir das wirklich so hinnehmen?
Wird es nicht endlich Zeit, daß wir uns den ÄRZTE-Protesten anschließen?
Wissen diejenigen, die solche Gesetzestexte anwenden, daß es vielleicht
einmal auch sie selbst oder nahe Familienangehörige treffen kann?
KEINE Reha - trotz Schlaganfall
Eingestellt von
Ruth Jonser
on Montag, 26. Juli 2010
Thema:
Gesundheit
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